Pflegefinanzierung

Als einer der ganz wenigen Privatdienstleister in Oldenburg und im Ammerland weist die sfb - Betreuung Nicole Xheladini eine Kassenzulassung auf. Das bedeutet für Sie, dass die Kosten für unsere Betreuungs- und Entlastungsangebote, Haushaltshilfen oder stundenweise Verhinderungspflege von den Pflegekassen - im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets - übernommen werden können.

WICHTIG:
Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung muss von Ihnen vorab bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

An den Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung je nach festgestellten Pflegegrad (0-5). Neben der Unterstützung bei der Grundpflege übernehmen die Pflegekassen auch Leistungen der Haushaltshilfe, Einkäufe sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen. Die Pflegekassen zahlen hierfür zusätzlich zum monatlichen Budget 1.612 Euro pro Jahr. Zusätzlich können 806 Euro (50% der Kurzzeitpflege) für die Verhinderungspflege angerechnet werden. Insgesamt können so 64 Stunden Verhinderungspflege pro Jahr über die sfb - Betreuung finanziert werden.

Die Rechnungen von der sfb - Betreuung können - sofern sie privat finanziert werden - auch von der Einkommensteuer des Pflegebedürftigen bzw. des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20% steuerabzugsfähig sind. Die Steuerzahlungen reduzieren sich also in der Spitze um 4.000 Euro pro Jahr.

Rufen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.