Als einer der ganz wenigen Privatdienstleister in Oldenburg und im
Ammerland weist die sfb - Betreuung Nicole Xheladini eine
Kassenzulassung auf. Das bedeutet für Sie, dass die Kosten
für unsere Betreuungs- und Entlastungsangebote, Haushaltshilfen oder
stundenweise Verhinderungspflege von den Pflegekassen - im Rahmen
des zur Verfügung stehenden Budgets - übernommen werden können.
WICHTIG:
Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung muss von Ihnen
vorab bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Dabei sind wir Ihnen
gerne behilflich.
An den Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung je nach festgestellten
Pflegegrad (0-5). Neben der Unterstützung bei der Grundpflege übernehmen
die Pflegekassen auch Leistungen der Haushaltshilfe, Einkäufe sowie Betreuungs-
und Entlastungsleistungen.
Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute
Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe
zu bekommen. Die Pflegekassen zahlen hierfür zusätzlich zum monatlichen Budget
1.612 Euro pro Jahr. Zusätzlich können 806 Euro
(50% der Kurzzeitpflege) für die Verhinderungspflege angerechnet werden.
Insgesamt können so 64 Stunden Verhinderungspflege pro Jahr über die
sfb - Betreuung finanziert werden.
Die Rechnungen von der sfb - Betreuung können - sofern sie privat finanziert werden -
auch von der Einkommensteuer des Pflegebedürftigen bzw. des pflegenden Angehörigen
abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr,
wovon 20% steuerabzugsfähig sind. Die Steuerzahlungen reduzieren sich also in der
Spitze um 4.000 Euro pro Jahr.
Rufen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.