Seit 2015 sind wir zugelassener Privatdienstleister bei
allen Sozialkassen.
Somit können unsere Dienstleistungen auch mit den Sozialkassen
abgerechnet werden.
Wir nehmen uns so viel Zeit, wie Sie es möchten und benötigen.
Deshalb berechnen wir von der sfb - Betreuung unsere Leistungen nach
der Dauer unseres Einsatzes. Wir vermeiden so Betreuung und Pflege
unter Zeitdruck und im Minutentakt.
Abhängig von den gewünschten Serviceleistungen gelten Stundensätze
zuzüglich einer 15 minütigen An- und Abfahrtspauschale, die in der
ersten Betreuungsstunde miteingerechnet wird.
Bei Einsätzen am Wochenende erheben wir einen Zuschlag von 50% und
an den gesetzlichen Feiertagen einen Zuschlag von 100% je Stunde.
Rufen Sie uns an! Gerne erstellen wir mit Ihnen ein
Betreuungskonzept was genau Ihren Wünschen und Vorstellungen
entspricht.