Kostenberechnung

Seit 2015 sind wir zugelassener Privatdienstleister bei allen Sozialkassen. Somit können unsere Dienstleistungen auch mit den Sozialkassen abgerechnet werden.

Wir nehmen uns so viel Zeit, wie Sie es möchten und benötigen. Deshalb berechnen wir von der sfb - Betreuung unsere Leistungen nach der Dauer unseres Einsatzes. Wir vermeiden so Betreuung und Pflege unter Zeitdruck und im Minutentakt.

Abhängig von den gewünschten Serviceleistungen gelten Stundensätze zuzüglich einer 15 minütigen An- und Abfahrtspauschale, die in der ersten Betreuungsstunde miteingerechnet wird.

Bei Einsätzen am Wochenende erheben wir einen Zuschlag von 50% und an den gesetzlichen Feiertagen einen Zuschlag von 100% je Stunde.

Rufen Sie uns an! Gerne erstellen wir mit Ihnen ein Betreuungskonzept was genau Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.