Pflegefinanzierung
Als Privatdienstleister mit einer zusätzlichen Zulassung vom Niedersächsischem Landesamt, bedeutet das für Sie, dass die Kosten für unsere Betreuungs- und Entlastungsangebote, Haushaltshilfen oder stundenweise Verhinderungspflege von den Pflegekassen – im Rahmen des zur Verfügung stehenden Pflegebudgets – übernommen werden können.
An den Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung je nach festgestellten Pflegegrad 1 – 5 . Neben der Unterstützung bei der Grundpflege übernehmen die Pflegekassen auch Leistungen der Haushaltshilfe, Einkäufe sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen. Die Pflegekassen zahlen hierfür zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget 1.612 Euro pro Jahr. Zusätzlich können 806 Euro (50% der Kurzzeitpflege) für die Verhinderungspflege angerechnet werden.
Die Rechnungen von der sfb – Betreuung können – sofern sie privat finanziert werden – auch von der Einkommensteuer des Pflegebedürftigen bzw. des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Informieren Sie sich gern darüber bei Ihrem Steuerberater.
Pflegegrad, Pflegegeld und Pflegesachleistung
Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Welchen Pflegegrad man hat, stellt der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung (MD) fest.
Pflegesachleistungen können zu 40 % in Betreuungsleistungen umgewandelt werden.
Die sfb – Betreuung hat die Möglichkeit die 40 % Ihrer Sachleistungen für die Betreuung- und Entlastung im häuslichen Bereich mit der Pflegekasse abzurechnen.
Der Antrag auf Umwidmung der Sachleistung auf 40 % Kombinationsleistung Leistungen aus der Pflegeversicherung muss von Ihnen vorab bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
0 44 03 – 9 16 86 00
info@sfb-betreuung.de
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